Montagebedingungen

Ist im Angebot keine weiterreichende Vereinbarung getroffen, sind unsere Montagepreise auf der Grundlage von normalen Montagebedingungen kalkuliert. Hierunter verstehen wir insbesondere:
 
1. Höhen bis zu 3 m ab OK Fundament bzw. ebenem Fußboden.
2. Montagefreiheit zur Aufstellung von Rollgerüsten, Hebezeugen usw.
3. Die Montagestelle ist mit dem benötigten Materialien und Montagehilfen einwandfrei zu erreichen und es werden Freiflächen zur Materiallagerung im unmittelbaren Montagebereich zur Verfügung gestellt.
4. Befestigungen werden, falls im Angebot nicht genauer spezifiziert, mittels Schlaganker und Gewindestangen in Stahl galv. verzinkt erstellt. Traglasten der Decken etc. sind bauseits zu überprüfen.
5. Montagearbeiten verstehen sich ohne Maurer-, Maler-, Putz- und Stemmarbeiten.
Durchbrüche für Rohrleitungen bzw. vorgenannte Arbeiten sind bauseits zu erstellen oder werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Montageunterbrechungen, welche nicht durch HEMA zu vertreten sind, werden als Wartezeiten gesondert erfasst und fakturiert.
7. Die Regelarbeitszeit auf Montagebaustellen beträgt von Montag bis Donnerstag je 10 Stunden. Anpassungen und Einbindungen an vorhandene Anlagenteile werden nach Aufwand zum Nachweis durchgeführt. Stunden außerhalb der Regelarbeitszeit werden mit den entsprechenden Zuschlägen abgerechnet.
8. Übernachtungskosten sind bis € 25,-- pro Person und Tag kalkulatorisch berücksichtigt. Sollten diese Sätze, aus welchem Grund auch immer, nachweislich nicht ausreichend sein, so wird der Differenzbetrag zusätzlich berechnet.
9. Fahrtkosten werden zusätzlich mit 0,40 €/km PKW und 1,30 €/km LKW berechnet.
Fahrzeiten werden zu den vereinbarten Stundensätzen fakturiert.

- Stand November 2004 -

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