1. |
Höhen bis zu 3 m ab OK Fundament
bzw. ebenem Fußboden. |
2. |
Montagefreiheit zur Aufstellung von Rollgerüsten,
Hebezeugen usw. |
3. |
Die Montagestelle ist mit dem benötigten
Materialien und Montagehilfen einwandfrei zu erreichen und es werden Freiflächen
zur Materiallagerung im unmittelbaren Montagebereich zur Verfügung
gestellt. |
4. |
Befestigungen werden, falls im Angebot
nicht genauer spezifiziert, mittels Schlaganker und Gewindestangen in Stahl
galv. verzinkt erstellt. Traglasten der Decken etc. sind bauseits zu überprüfen. |
5. |
Montagearbeiten verstehen sich ohne Maurer-,
Maler-, Putz- und Stemmarbeiten.
Durchbrüche für Rohrleitungen
bzw. vorgenannte Arbeiten sind bauseits zu erstellen oder werden nach tatsächlichem
Aufwand in Rechnung gestellt. |
6. |
Montageunterbrechungen, welche nicht durch
zu vertreten sind, werden als Wartezeiten gesondert erfasst und fakturiert. |
7. |
Die Regelarbeitszeit auf Montagebaustellen
beträgt von Montag bis Donnerstag je 10 Stunden. Anpassungen und Einbindungen
an vorhandene Anlagenteile werden nach Aufwand zum Nachweis durchgeführt.
Stunden außerhalb der Regelarbeitszeit werden mit den entsprechenden
Zuschlägen abgerechnet. |
8. |
Übernachtungskosten sind bis €
25,-- pro Person und Tag kalkulatorisch berücksichtigt. Sollten diese
Sätze, aus welchem Grund auch immer, nachweislich nicht ausreichend
sein, so wird der Differenzbetrag zusätzlich berechnet. |
9. |
Fahrtkosten werden zusätzlich mit
0,40 €/km PKW und 1,30 €/km LKW berechnet.
Fahrzeiten werden zu den vereinbarten
Stundensätzen fakturiert. |