Zulassungen

Unser Personal wird kontinuierlich geschult und besitzt Schweißerprüfungen für alle von uns eingesetzen Fügeverfahren.

ist im Besitz folgender Zulassungen:
  • Fachbetrieb nach § 19l WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für Behälter und Rohrleitungen aus Kunststoff, Stahl und Edelstahl
    • Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen
  • Nachweis für die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-3
  • Zertifikat zur Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1:2009 + A1:2011, Stahltragwerke und Bausätze bis EXC2
  • Vereinbarung über die sachgemäße Umstempelung von Werkstoffen und Erzeugnissen für Druckgeräte gemäß AD 2000-Regelwerk (Druckgeräte Richtlinie (97/23/EG))
  • Unbefristete Zulassung als Personaldienstleister nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (ESTG)
  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß § 13 b

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